Wie lange kann ich einen Betreuungsfreibetrag beantragen?

Das Finanzamt prüft von Amts wegen Ihre eingereichte Einkommensteuererklärung. Diese ist von Ihnen grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Sofern keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, können Sie freiwillig eine Steuererklärung einreichen (Antragsveranlagung). Dazu haben Sie vier Jahre Zeit. Die freiwillige Steuererklärung für 2025 können Sie noch bis zum 31.12.2029 abgeben.