Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern unter Kindergeldberechtigte und
die Bundesagentur für Arbeit stellt ebenfalls Informationen zum Thema Kindergeld bereit.
Hinweis
Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Der Kinderzuschlag steht Ihnen
zu, wenn
Sie mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und Ihr Einkommen und Vermögen nur für Ihr
eigenes Existenzminimum, nicht aber für das ihrer minderjährigen Kinder ausreicht. Personen mit Anspruch auf Leistungen der
Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Empfänger von Arbeitslosengeld II - steht der
Kinderzuschlag nicht zu.
Weiter Informationen zum Kinderzuschlag.