Das Finanzamt zahlt kein Kindergeld aus. Das Kindergeld wird von der Familienkasse festgesetzt und ausbezahlt. Familienkasse ist im Normalfall die Agentur für Arbeit, bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes der Arbeitgeber. Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse richtet sich in erster Linie nach dem Wohnsitz des Kindergeldberechtigten.
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Weiter Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für Familien".