Bedingt durch den Wandel von der Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht bestehen derzeit noch Unsicherheiten im Umgang mit Belegen.
Die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erfolgt weitgehend elektronisch und papierlos. Grundsätzlich sollten Sie daher im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung zunächst keine Belege einreichen und diese nur im Einzelfall auf Anforderung der Finanzämter vorlegen.
Das folgende Merkblatt dient der Hilfestellung im Umgang mit Belegen. Aufgeführt sind Sachverhalte, in welchen eine Beleganforderung durch das Finanzamt wahrscheinlich erfolgen könnte und daher ausnahmsweise eine Einreichung mit der Steuererklärung verfahrensoptimierend sein kann.