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Welche Fristen muss ich bei der Steuerklassenwahl beachten?

Der Steuerklassenwechsel kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Etwas anderes gilt im Falle der Eheschließung: hier ist die Änderung der Steuerklassen rückwirkend ab dem Monat der Heirat möglich. Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie bei Ihrem Finanzamt im Laufe des Kalenderjahres spätestens bis zum 30. November ändern lassen.

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