- Bei erstmaligem Antrag nach Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes (Hinweis: Ihr Kind wird nach der Geburt von Ihrer Wohnsitzgemeinde bereits bei den Meldedaten berücksichtigt, wenn Sie es dort melden).
- Bei Antrag für ein über 18 Jahre altes Kind: Nachweise zur Erstausbildung
Angaben zu den Kindern in der Einkommensteuererklärung auf der „Anlage Kind". Je nach Fall sind weitere Unterlagen erforderlich (z.B. Nachweise über den Schulbesuch oder die wöchentliche Arbeitszeit).