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Welche Unterlagen benötige ich für den steuerlichen Kinderfreibetrag?

  • Bei erstmaligem Antrag nach Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes (Hinweis: Ihr Kind wird nach der Geburt von Ihrer Wohnsitzgemeinde bereits bei den Meldedaten berücksichtigt, wenn Sie es dort melden).
  • Bei Antrag für ein über 18 Jahre altes Kind: Nachweise zur Erstausbildung

Angaben zu den Kindern in der Einkommensteuererklärung auf der „Anlage Kind". Je nach Fall sind weitere Unterlagen erforderlich (z.B. Nachweise über den Schulbesuch oder die wöchentliche Arbeitszeit).

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