Allgemeine Informationen zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Die Steuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen regelmäßig mit dem Todestag der Erblasserin bzw. des Erblassers und bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer ist das Extern: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Öffnet in neuem Fenster) nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 in der Fassung des Gesetzes vom 04.11.2016, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Juli 2021.

Hinweis