ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Mit diesem Verfahren können Sie Ihre Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt übermitteln. Daneben bietet ELSTER weitere Funktionen.
Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Mein ELSTER ist ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Hierfür brauchen Sie kein Programm auf Ihrem Computer installieren, sondern müssen sich nur einmal und kostenlos mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer registrieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.elster.de.
Sollten Sie bei der Bedienung eines kommerziellen Produkts Probleme haben, wenden Sie sich bitte zunächst an den Hersteller.
Wenn Sie ELSTER, also Mein ELSTER nutzen, gehen Sie bitte in folgender Reihenfolge vor:
Die Hilfe von Mein ELSTER umfasst u.a. Video-Anleitungen und häufige Fragen zu Mein ELSTER (FAQ). Sie finden die Hilfe hier.
Ziehen Sie den Chat EVA zu Rate. Rufen Sie hierfür über die Hilfeseite den Punkt „Fragen zu ELSTER“ auf Wählen Sie eine der angebotenen Kategorien (z.B. einfachELSTER) aus oder schreiben Sie Ihr Problem in Form einer konkreten Frage in das Feld für Ihre Nachricht, z.B. Wie kann ich die Daten aus dem Vorjahr übernehmen? und klicken Sie anschließend auf Nachricht abschicken.
EVA unterstützt Sie auch durch gezielte Fragen rund um das Thema ELSTER. Sollten die Informationen nicht weiterhelfen, nennt sie Ihnen den Kontakt der zuständigen Stelle. Rufen Sie hierfür über die Hilfeseite den Punkt „Kontakt“ auf.
Für die elektronische Authentifizierung ist ein Zertifikat nötig. Sie müssen das Zertifikat entweder durch eine Registrierung in Mein ELSTER erwerben oder, wenn Sie bestimmte Signaturkarten benutzen, in Mein ELSTER anmelden. Damit Sie Mein ELSTER nutzen können, brauchen Sie ein inländisches Ordnungskriterium (Steuernummer).
Dieses Ordnungskriterium in Form einer Steuernummer, kann beim Finanzamt Neubrandenburg – RAB beantragt werden.
Wenn Sie z.B. im Ausland als Steuerberater oder als Steuerberaterin tätig sind und von inländischen Steuerpflichtigen beauftragt wurden und Daten authentifiziert übermitteln wollen, können Sie das Ordnungskriterium beim Finanzamt Neubrandenburg – RAB beantragen.
Auch inländische Behörden, die Daten authentifiziert übermitteln möchten, aber keine inländische Steuernummer besitzen, können das Ordnungskriterium beim Finanzamt Neubrandenburg – RAB beantragen.
Wenn sie im Ausland leben und Eigentümer eines im Inland gelegenen Grundstücks sind und Ihre Grundsteuererklärung abgeben möchten.
Füllen Sie den nachstehenden Antrag aus und senden diesen an das Finanzamt Neubrandenburg – RAB.
Antrag auf Erteilung eines Ordnungskriteriums
Das Finanzamt Neubrandenburg – RAB teilt Ihnen dann per Brief das Ordnungskriterium (Steuernummer) mit. Damit registrieren Sie sich dann bei Mein ELSTER für ein Organisationszertifikat.
Das Ordnungskriterium (Steuernummer) brauchen Sie nur für die Registrierung bei Mein ELSTER. Die authentifizierte Übermittlung muss immer mit der Steuernummer (bei der Grundsteuererklärung mit dem entsprechenden Akteneichen des Grundstücks) des Steuerpflichtigen erfolgen. Mit der Vergabe des Ordnungskriteriums werden keine steuerlichen oder abgabenrechtlichen Prüfungen vorgenommen. Klären Sie diese bitte mit dem steuerlich zuständigen Finanzamt.
Hinweis: Das Finanzamt Neubrandenburg – RAB befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Daher ist bei der Registrierung als Land „Mecklenburg-Vorpommern“ auszuwählen.