Auf dieser Seite finden Sie Formulare und Vordrucke.
Wussten Sie schon, dass Sie viele dieser Formulare auch über ELSTER digital einreichen können? Wenn Sie Ihre Steuererklärung über ELSTER einreichen, profitieren Sie unter anderem von einer Plausibilitätsprüfung und der Möglichkeit Daten aus dem Vorjahr zu übernehmen. Beim elektronischen Belegabruf können Sie die beim Finanzamt vorhanden Daten, wie zum Beispiel die Daten von Versicherungen oder Arbeitgebern (Lohn, Rente, Krankenversicherungsbeiträge) direkt in Ihre Erklärung übernehmen.
Weitere Ausführungen zu Nutzen und Vorteile finden Sie auf der ELSTER Homepage.
Elektronische Übermittlungspflicht
In vielen Fällen sind Sie verpflichtet Ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlungsplicht gibt es z.B. bei der Einkommensteuererklärung, wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen. Diese sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit. Eine Auflistung der Sachverhalte, bei denen eine elektronische Übermittlung verpflichtend ist, finden Sie auf der ELSTER Homepage.
Wenn Sie lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit haben, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung nicht elektronisch übermitteln. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind. Allerdings bietet die Steuererklärung über ELSTER auch für diese Gruppen viele Nutzen und Vorteile.
Hinweis: Nur in Härtefällen ist ausnahmsweise der Verzicht auf die elektronische Übermittlung möglich (§ 150 Abs. 8 der Abgabenordnung – AO). Diese müssen Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Formulare / Vordrucke
Die bundeseinheitlichen Formulare/Vordrucke wie, z.B. für die Einkommensteuererklärung, finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
Auf unserer Homepage finden Sie lediglich die speziellen Formulare/Vordrucke/Erklärungen für Baden-Württemberg.
Vordrucke / Erklärungen:
Anlage zum Vordruck / zur Erklärung:
Anleitung / Information:
Vordruck / Erklärung:
Anlage zum Vordruck / zur Erklärung:
Anleitung / Information:
Vordruck / Erklärung:
Anlagen zum Vordruck / zur Erklärung:
Anleitung / Information:
Vordruck / Erklärung:
Anlage zum Vordruck / zur Erklärung:
Anleitung / Informationen:
Vordruck / Erklärung:
Anlage zum Vordruck / zur Erklärung:
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Vordruck / Erklärung:
Anlage zum Vordruck / zur Erklärung:
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Vordruck / Erklärung:
Anlage zum Vordruck / zur Erklärung:
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Vordruck / Erklärung:
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Vordruck / Erklärung:
Anlage zum Vordruck / zur Erklärung:
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Vordruck / Erklärung:
Anlagen zum Vordruck / zur Erklärung:
Anleitung / Information:
Vordruck / Erklärung:
Anlagen:
Anleitung / Information:
Vordruck / Erklärung:
Anlage zum Vordruck / zur Einkommensteuererklärung:
Vordruck / Erklärung:
Anleitung / Information:
Vordruck / Erklärung:
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach § 1 Abs. 3, § 1a EStG
Anlage in den Sprachversionen:
Anlage in den Sprachversionen:
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Erklärung:
Anleitung / Information:
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Erklärung:
Anleitung / Information:
Vordruck:
Anlage zum Vordruck:
Anleitung / Information:
Die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 14 Abs. 5 KStG,§ 27 Abs. 2 KStG, § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und §38 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG sowie die Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer sind elektronisch zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG, § 6 Abs. 7 ZerlG).
Nur in Härtefällen ist ausnahmsweise der Verzicht auf die elektronische Übermittlung möglich (§ 150 Abs. 8 der
Abgabenordnung – AO).
Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung finden Sie unter www.elster.de.
Anleitung / Information:
Vordrucke:
Anlage zum Vordruck / zur Erklärung:
Anleitungen / Informationen:
Vordruck / Erklärung:
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