Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

  • Andrei Luchian

    • Aktenzeichen: 3953351437
    • Verwaltungsakt: EStB für 2022 vom 03.12.2025
    • Finanzamt: Finanzamt Rastatt
  • Florin-Cozmin Anton

    • Aktenzeichen: 39500/90231
    • Verwaltungsakt: EStB für 2021 vom 04.12.2025
    • Finanzamt: Finanzamt Rastatt
  • Andrei Luchian

    • Aktenzeichen: 3953351437
    • Verwaltungsakt: EStB für 2021 vom 03.12.2025
    • Finanzamt: Finanzamt Rastatt