Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

  • Susan Ann Meadows

    • Aktenzeichen: 01/001/1445/048/035/3
    • Verwaltungsakt: GrStMessB für 01.01.2025 vom 10.10.2025
    • Finanzamt: Finanzamt Offenburg
  • Muhamet Durmishi

    • Aktenzeichen: 01/001/0169/004/018/8
    • Verwaltungsakt: GrStWertB für 01.01.2022 vom 10.10.2025
    • Finanzamt: Finanzamt Offenburg
  • Muhamet Durmishi

    • Aktenzeichen: 01/001/0169/004/018/8
    • Verwaltungsakt: GrStMessB für 01.01.2025 vom 10.10.2025
    • Finanzamt: Finanzamt Offenburg