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Stellenausschreibung

Mitarbeiter (w/m/d) zur Verstärkung der Vollstreckungsstelle

mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,5 Stunden zur Verstärkung der örtlichen Vollstreckungsstelle einzustellen.

Der Aufgabenbereich der Vollstreckungsstelle ist vielseitig und abwechslungsreich. Die Vollstreckungsstellen sorgen dafür, dass fällige Steuern bezahlt werden. Als Mitglied des Vollstreckungsteams leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Sie helfen dabei, die Staatseinnahmen zu sichern, die zur Daseinsvorsorge gebraucht werden und allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.

Das Tätigkeitsprofil beinhaltet im Wesentlichen die Zwangsvollstreckung nach der Abgabenordnung und setzt sich u.a. aus den folgenden Aufgaben zusammen:

  • Ermittlung von Vermögenswerten und Vorbereitung der Vollstreckung
  • Pfändung von Forderungen
  • Zwangsmaßnahmen in das unbewegliche Vermögen
  • Rückstandsunterbindende Maßnahmen wie z.B. Gewerbeuntersagungen
  • Prüfung von Anträgen auf Vollstreckungsaufschub
  • Maßnahmen nach der Insolvenzordnung
  • Zusammenarbeit mit anderen Stellen des Finanzamtes in Einzelfällen
  • Kommunikation mit Steuerbürgerinnen/Steuerbürgern, Behörden und Gerichten

Sie bringen mit:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Bankkauffrau/Bankkaufmann oder einem vergleichbaren Berufszweig 
  • Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC 

Was wir Ihnen bieten:

  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
  • umfangreiche Schulungsmaßnahmen im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg/Breisgau zur Vorbereitung auf Ihre künftige Tätigkeit
  • amtliche Unterbringung und Verpflegung während der fachtheoretischen Ausbildung
  • praktische Einarbeitung im Finanzamt
  • flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten

Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet; nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung und Bewährung im einschlägigen Arbeitsgebiet erfolgt anschließend die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Während der einjährigen Einarbeitungszeit erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L. Mit der Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt regelmäßig die Übertragung von Tätigkeiten die den Merkmalen der Entgeltgruppe 8 TV-L entsprechen. 
Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern gleichermaßen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. Der Arbeitsplatz ist auch für Teilzeitkräfte geeignet. Unabhängig hiervon sind die Zeiten der fachtheoretischen Ausbildung an der Bildungsstätte in Freiburg zwingend in Vollzeit zu absolvieren.

Das Land Baden-Württemberg ist außerdem weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten, schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls erwünscht. 

Für weitere Fragen stehen Ihnen Herr Morsch und Frau Mangold gerne zur Verfügung:

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung inkl.

  • tabellarischem Lebenslauf
  • Kopien aller Abschlusszeugnisse
  • Nachweise der abgelegten Prüfungen und Fortbildungen und sämtlicher Arbeitszeugnisse

bis zum 15.06.2024 an:

Finanzamt Karlsruhe-Stadt
z.H. Herr Morsch
Durlacher Alle 29
76131 Karlsruhe
poststelle-35@finanzamt.bwl.de

Hinweis zum Datenschutz: 
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 15 Landesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 6 TV-L zu Zwecken des Bewerberverfahrens verwendet.

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