Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Bietigheim-Bissingen

Name: Waldemar und Margarita Rohwein und Rohwein-Derr
Letzte bekannte Anschrift: Damac Hills Mullberry 2, 100 Cluster Villa Vereinigte Arabische Emirate

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 5534806047 EStB für 2018 vom 05.12.2024
  • 5534806047 EStB für 2019 vom 05.12.2024
  • 5534806047 EStB für 2020 vom 05.12.2024
  • 5534806047 EStB für 2021 vom 05.12.2024
  • 5534806047 EStB für 2021 vom 12.02.2025
  • 5534806047 EStB für 2022 vom 05.12.2024
  • 5534806047 UStB für 2022 vom 05.12.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Bietigheim-Bissingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Bietigheim-Bissingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.