Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Ravensburg
Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 7741410116 USt-Voranmeldung für 01.25 vom 03.11.2025
- 7741410116 USt-Voranmeldung für 02.25 vom 03.11.2025
- 7741410116 USt-Voranmeldung für 03.25 vom 03.11.2025
- 7741410116 USt-Voranmeldung für 04.25 vom 03.11.2025
- 7741410116 USt-Voranmeldung für 05.25 vom 03.11.2025
- 7741410116 USt-Voranmeldung für 06.25 vom 03.11.2025
- 7741410116 USt-Voranmeldung für 07.25 vom 03.11.2025
- 7741410116 USt-Voranmeldung für 08.25 vom 03.11.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Ravensburg eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ravensburg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.