Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Mannheim-Stadt
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 3831426595 EStB für 2014 vom 17.02.2026
- 3831426595 EStB für 2017 vom 19.03.2026
- 3831426595 Gesonderte Feststellung Verlust ESt für 31.12.2017 vom 19.03.2026
- 3831426595 Gesonderte Feststellung Verlust ESt für 31.12.2018 vom 19.03.2026
- 3831426595 EStB für 2018 vom 19.03.2026
- 3831426595 Gesonderte Feststellung Verlust ESt für 31.12.2019 vom 19.03.2026
- 3831426595 EStB für 2019 vom 19.03.2026
- 3831426595 EStB für 2015 vom 11.03.2026
- 3831426595 UStB für 2016 vom 17.03.2026
- 3831426595 UStB für 2015 vom 27.02.2026
- 3831426595 Gesonderte Feststellung Verlust ESt für 31.12.2016 vom 17.03.2026
- 3831426595 EStB für 2016 vom 17.03.2026
- 3831426595 EStB für 2013 vom 13.02.2026
- 3831426595 UStB für 2014 vom 17.02.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.