Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Heilbronn

Name: Mariusz Pawel Stencel
Letzte bekannte Anschrift: Wollhausstr. 113 Wg2 OG, 74074Heilbronn

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 65395/83018 GewStM für 2023 vom 08.04.2026
  • 65395/83018 GewStM für 2024 vom 08.04.2026
  • 65395/83018 UStB für 2023 vom 08.04.2026
  • 65395/83018 UStB für 2024 vom 08.04.2026
  • 65395/83018 EStB für 2023 vom 08.04.2026
  • 65395/83018 EStB für 2024 vom 08.04.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heilbronn eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heilbronn. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.