Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Böblingen
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 56451/06639 GewStM für 2024 vom 15.05.2026
- 56451/06639 GewStM für 2025 vom 15.05.2026
- 56451/06639 Feststellung des vortragfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2024 vom 15.05.2026
- 56451/06639 KStB für 2024 vom 15.05.2026
- 56451/06639 KStB für 2025 vom 15.05.2026
- 56451/06639 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2024 vom 15.05.2026
- 56451/06639 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2025 vom 15.05.2026
- 56451/06639 Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2024 vom 15.05.2026
- 56451/06639 UStB für 2024 vom 15.05.2026
- 56451/06639 UStB für 2025 vom 15.05.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Böblingen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Böblingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.