Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 3442502709 KStB für 2024 vom 22.12.2025
- 3442502709 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur KSt für 31.12.2024 vom 22.12.2025
- 3442502709 GewStM für 2024 vom 22.12.2025
- 3442502709 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 und § 28 Abs1 KStG für 31.12.2024 vom 22.12.2025
- 3442502709 Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.24 vom 22.12.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Karlsruhe-Durlach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.