Bis zum 28. Februar eines jeden Jahres haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Tipps für die Abgabe der Steuererklärung:
„Nutzen Sie MEIN ELSTER über www.elster.de“, rät Oberfinanzpräsident Dr. Bernd Kraft. „Mit
der elektronischen Abgabe über Elster können Sie selbst zu einer zügigen Bearbeitung Ihrer Erklärung beitragen, weil
die Daten dem Finanzamt so direkt und digital zur Verfügung stehen.“
Bei der Nutzung von ELSTER können außerdem zahlreiche steuerlich relevante Daten über den Abruf von Bescheinigungen einfach
in die eigene Steuererklärung übernommen werden, z.B. zum Lohn, zu Renten, zu Beiträgen zur Kranken- / Pflegeversicherung
und zur Altersversorgung. Die fertige Steuererklärung prüft ELSTER anschließend auf Eingabefehler. Das vermeidet
unnötige Nachfragen und kann die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ebenfalls beschleunigen.
Sie haben Fragen zu allgemeinen, steuerrechtlichen Themen?
Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg bietet hierzu auch Erklärvideos an, beispielsweise Videos zum Arbeitszimmer oder
der doppelten Haushaltsführung. Das Angebot wird ständig erweitert.
Daneben beantwortet unser virtueller Assistent Ihre steuerlichen Fragen jederzeit, kompetent und seriös. Unseren Steuerchatbot
finden Sie hier.