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Aktuelle Meldungen

    • Information der Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 1. Januar 2025

    Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz die Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer, die eine E-Rechnung ebenso zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr machen.
    • Information der Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Meldung von Kassensystemen und Taxametern/Wegstreckenzählern nach § 146a Absatz 4 AO

    Gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28.06.2024 tritt ab dem 01.01.2025 die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) für den Einsatz oder die Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme in Kraft.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Neue Informationen zur Grundsteuer

    Auf der Landesinternetseite finden Sie neue Informationen zur Grundsteuer
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Einreichung eines Gutachtens zur Grundsteuer

    Möchten Sie ein Gutachten zur Grundsteuer einreichen?
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Hinweise zum Grundsteuerbescheid 2025

    Hinweise zum kommenden Grundsteuerbescheid 2025
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    WARNUNG vor Betrugsversuchen mittels gefälschter E-Mails

    Derzeit erreichen die Oberfinanzdirektion Karlsruhe Hinweise über betrügerische E-Mails, in welchen das „Finanzamt Baden-Württemberg“ als Absender aufgeführt ist.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Durchführung von Kassen-Nachschauen nach § 146b Abgabenordnung (AO)

    Aus aktuellem Anlass weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe darauf hin, dass die Finanzämter in Baden-Württemberg Kassen-Nachschauen nach § 146 b AO durchführen.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    WARNUNG - Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf

    Aktuell sind in mehreren Bundesländern Fälle von gefälschten Einkommensteuerbescheiden bekannt geworden.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Unterstützung für Betroffene des Hochwassers durch steuerliche Maßnahmen im Landkreis Karlsruhe

    Durch das Unwetter mit Hochwasser am 13. August 2024 sind in Teilen Baden-Württembergs (insbesondere in der Region Karlsruhe) erhebliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu beträchtlichen existenzbedrohenden finanziellen Belastungen führen.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Warnung vor betrügerischen SMS-Nachrichten und E-Mails

    Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe warnt aktuell vor betrügerischen Nachrichten, die per Schreiben, SMS oder E-Mails durch Kriminelle im Namen des Finanzamtes, des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) oder der Steuerfahndung versendet werden.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Schätzung Grundsteuer A geplant

    Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen mit der Schätzung für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) beginnen.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Unterstützung für Betroffene des Hochwassers durch steuerliche Maßnahmen

    Durch die Unwetter mit Hochwasser sind in der Zeit von Ende Mai 2024 bis Anfang Juni 2024 in weiten Teilen Baden-Württembergs beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
    • Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Warnung vor Betrugsversuchen mit angeblichen ELSTER-Mails

    Online-Kriminelle versuchen aktuell mit gefälschten ELSTER-E-Mails und einer gefälschten Online-Plattform Daten zu erbeuten.
    Die CSBW und das SITiF BW warnen: Öffnen Sie diese E-Mails nicht und klicken Sie keinesfalls auf Links auf der Betrugs-Seite.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Neuorganisation der Betriebsprüfung in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2024

    Zum 1. Januar 2024 steht eine Neuorganisation der Betriebsprüfung in den baden-württembergischen Finanzämtern an. Grund dafür ist, dass sich die Betriebsgrößenklassen bundesweit zu diesem Stichtag ändern. Dies bedeutet, dass viele Betriebe in eine andere Größenklasse eingeordnet werden. Des Weiteren wurden Ende 2022 einige Gesetzesänderungen beschlossen mit dem Ziel, Außenprüfungen zeitnäher und schneller durchzuführen.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Betrugs-E-Mails im Namen von ELSTER

    Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Aktualisieren Sie bitte Ihre Unternehmensdaten" im Namen von ELSTER. Es wird behauptet, dass ohne Aktualisierung der Unternehmensdaten Strafen durch das Finanzamt drohen. Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. die Links in der E-Mail zu öffnen.
    • Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

    Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden versandt

    Die Kulanzfrist läuft ab. Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben.
    • Pressemitteilung

    Finanzamt informiert zu Photovoltaikanlagen

    Bei der Einkommensteuer sind Photovoltaikanlagen ab 2022 steuerbefreit.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023

    Ab 1. Januar 2023 ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Weiter erfordert die Anwendung des Nullsteuersatzes, dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird (§ 12 Absatz 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz - UStG). Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.
    • Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

    Grundsteuererinnerungen werden verschickt − Kulanzzeit endet

    Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion

    Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform

    Finanzämter versenden keine Eingangsbestätigung

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