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Wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung

Für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Unterstützung bei der Erklärungsabgabe bieten die Infoschreiben, die an alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt wurden, sowie die auf dieser Website gebündelten Daten.

Die Abgabefrist für das Grundvermögen (Grundsteuer B) endete am 31. Januar 2023. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe muss die Erklärung bis zum 31. März 2023 abgegeben werden.

Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht zum Beispiel über "Mein ELSTER". Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist "Mein ELSTER" direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen.

Bei der Erklärung kommt es auf die Verhältnisse zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 an. Wurde ein Grundstück ab 2022 verkauft, muss derjenige die Erklärung beim Finanzamt abgeben, der zum Stichtag 1. Januar 2022 der Eigentümer des Grundstückes war. Weitere Erläuterungen gibt es im Flyer "Eigentümerwechsel von Grundbesitz nach dem 01.01.2022".

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Grundsteuerreform liefern die FAQ. Bei Fragen zur Erklärungsabgabe helfen der Steuerchatbot sowie die Finanzämter weiter.

Darüber hinaus liegt ein Flyer mit den wichtigsten Informationen bei den Finanzämtern vor Ort aus.

 

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