Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025. Auf dem Weg dorthin waren einige Etappen zu meistern: die unabhängigen Gutachterausschüsse der Kommunen mussten die Bodenrichtwerte festlegen, die Eigentümerinnen und Eigentümer mussten ihre Grundsteuererklärungen abgeben und die Finanzämter mussten die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen. Um die finale Grundsteuer berechnen zu können, fehlt jetzt noch eine Komponente: die Hebesätze der Kommunen. Über die Hebesätze für die Grundsteuer 2025 entscheiden die Gemeinderäte der jeweiligen Kommune vor Ort. Erst dann steht endgültig fest, wie viel Grundsteuer jede Eigentümerin und jeder Eigentümer ab 2025 zu zahlen hat.
Reformiert werden musste die Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat. In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber für das Grundvermögen („Grundsteuer B“) das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" gewählt.
Berechnet wird die Grundsteuer für das Grundvermögen folgendermaßen:
- 1. Ermittlung des Grundsteuerwerts:
Hierfür wird die Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert multipliziert. - 2. Ermittlung des Grundsteuermessbetrags:
Hierfür wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Dabei werden unter anderem Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, durch eine Ermäßigung der Steuermesszahl um 30 Prozent begünstigt.
Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern durch einen jeweiligen Bescheid mitgeteilt.
Der dritte und letzte Schritt steht noch aus. Hier kommen nun die Kommunen ins Spiel:
- 3. Ermittlung und Festsetzung der Grundsteuer:
Hierfür wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich der zu zahlende Jahresbetrag der Grundsteuer. Dieser wird den Eigentümerinnen und Eigentümern im Grundsteuerbescheid von ihrer Kommune mitgeteilt.
Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune