Haben sich Ehegatten/Lebenspartner in 2025 dauernd getrennt, müssen sie dies dem Finanzamt mit dem amtlichen Vordruck Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025 - Hauptvordruck und Anlage "Steuerklassenwechsel" mitteilen. Die Mitteilung kann auch unter Mein ELSTER elektronisch erfolgen, wenn Sie bei ELSTER registriert sind. Das dauernde Getrenntleben wird bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt. Für das Folgejahr (ab 2026) wird dadurch automatisch jeweils die Steuerklasse I vergeben.
Die Ehegatten/Lebenspartner können allerdings beim Finanzamt einen Steuerklassenwechsel beantragen. Der Antrag erfolgt mit dem Vordruck Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025 - Hauptvordruck und Anlage "Steuerklassenwechsel", den beiden Ehegatten/Lebenspartner unterschreiben müssen. Der Antrag kann auch elektronisch unter Mein ELSTER übermittelt werden. Ehegatten können zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV bzw. IV/IV mit Faktor wählen.
Jeder Arbeitnehmer hat außerdem die Möglichkeit, eine für ihn ungünstigere Steuerklasse (d.h. höherer Lohnsteuerabzug) bei seinen ELStAM vermerken zu lassen. Im Verhältnis zur Steuerklasse II ist nur die Steuerklasse I, im Verhältnis zur Steuerklasse III sind die Steuerklassen I, II, und IV als ungünstiger anzusehen. Hierfür kann das Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025 - Hauptvordruck und Anlage "elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale" verwendet werden (auch über Mein ELSTER).