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Kann ich meine Mitgliedsbeiträge an den Musik- und Sportverein als Spenden geltend machen?

Die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Vereine hängt davon ab, welchen Zweck der Verein fördert. Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine, die in erster Linie dem Hobby dienen oder die Heimatpflege fördern (z.B. für Sport oder kulturelle Betätigungen) sind nicht abziehbar. Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und an Musikvereine sind nicht als Spenden abziehbar.

Hinweis

Weiter Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für gemeinnützige Vereine".

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