Sauter la navigation

Welche Fristen muss ich bei der Gewerbesteuer beachten?

Die Gewerbesteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr müssen Sie jährlich bis zum 31. Juli übermitteln.

Sie müssen vierteljährlich zu folgenden Terminen eine Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer leisten:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Die Vorauszahlungsrate pro Termin beträgt jeweils ein Viertel der Steuer, die das Finanzamt für das letzte Jahr errechnet hat. Bei der Gewerbesteuererklärung für das laufende Jahr müssen Sie dementsprechend eine Nachzahlung leisten oder erhalten eine Gutschrift.

Cette page utilise des cookies. Vous trouverez de plus amples informations sur le règlement général sur la protection des données à la rubrique Protection des données.