Öffentliche Zustellungen
Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
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Name | Aktenzeichen | Verwaltungsakt | Zuständiges Finanzamt |
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Octavian Sirbu | 4038933812
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UStB für 2020 vom 13.11.2024
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Finanzamt Mosbach |
Marcel Michael Moritz Austein | 0650361917
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Einspruchsentscheidung zur ESt für 2022 vom 24.10.2024
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Finanzamt Freiburg-Stadt |
William Mhreteab Yohanes | 3280322123
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EStB für 2021 vom 30.09.2024
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Finanzamt Heidelberg |
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