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Information: Seit dem 2. August 2021 sind wir wieder persönlich für Sie da !

Finanzamt Schwäbisch Gmünd
Finanzamt: Finanzamt Schwäbisch Gmünd

Finanzamt Schwäbisch Gmünd
Finanzamt: Willkommen
beim Finanzamt in der ältesten Stauferstadt Schwäbisch Gmünd. Nutzen Sie ELSTER, bleiben Sie zu Hause.
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Schreiben Sie uns Ihre Nachricht (inkl. Anlagen) einfach online von zu Hause aus. Öffnen Sie hierzu das Kontaktformular auf der Internetseite Ihres Finanzamts. Ihre Eingaben werden sicher, dem Steuergeheimnis entsprechend und kostenfrei übermittelt.
Aktuelle Meldungen
- 03.08.2022: Merkblatt § 116 AO für Gerichte und Behörden
- 14.07.2022: Längere Wartezeiten bei telefonischer Kontaktaufnahme
- 06.07.2022: Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung
- 20.06.2022: Steuerfreier Pflegebonus von 4.500 Euro beschlossen (§ 3 Nr. 11b EStG)
- 13.06.2022: Wichtiger Hinweis
- 20.05.2022: Ab dem 23. Mai 2022 entfällt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
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19.05.2022: Land stellt die Betriebsprüfung neu auf
- 13.05.2022: Warnung vor betrügerischen SMS und Anrufen
- 14.04.2022: Ab dem 19. April 2022 entfallen die Zugangsregelungen (3G) in den Servicezentren der Finanzämter
- 01.04.2022: Anpassung der Zugangsregelungen in den Servicezentren der Finanzämter
- 28.03.2022: Startschuss für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021
- 17.03.2022: einfachELSTER – die Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten oder Pensionseinkünften
- 11.10.2021: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022 erstmals elektronisch möglich
- 01.10.2021: Umsatzsteuer bei kleineren Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken
- 16.09.2021: Warnung vor betrügerischen Jobangeboten
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13.09.2021: Ausbildungsstart für die Nachwuchskräfte im mittleren Dienst der Steuerverwaltung
- 30.08.2021: Anonymes Hinweisgeberportal freigeschaltet
- 29.07.2021: Steuerliche Erleichterungen für Hilfen an Flutopfer
- 28.07.2021: Rekordzahlen im Pandemiejahr 2020
- 16.06.2021: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen mit bis zu 10 Kilowatt (kW) von der Einkommensteuer künftig nicht mehr erfasst werden.