Das Finanzamt Stuttgart IV ist für den Besucherverkehr grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder geöffnet. Die Termine sind mit dem zuständigen Bearbeiter telefonisch zu vereinbaren. Termine werden nur vergeben, wenn sich das Anliegen der Bürger nicht auf anderem Wege (telefonisch, schriftlich) erledigen lässt. Das Terminvereinbarungssystem der Webseite steht beim Finanzamt Stuttgart IV nicht zur Verfügung. Beim Besuch des Finanzamts Stuttgart IV ist das korrekte Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes obligatorisch. Es gilt die 3G-Regel.
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Aktuelle Meldungen
- 14.11.2023: Neuorganisation der Betriebsprüfung in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2024
- 17.10.2023: Betrugs-E-Mails im Namen von ELSTER
- 25.09.2023: Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden versandt
- 29.06.2023: Längere Wartezeiten bei telefonischer Kontaktaufnahme
- 29.06.2023: Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023
- 12.06.2023: Grundsteuererinnerungen werden verschickt − Kulanzzeit endet
- 27.04.2023: Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform
- 04.04.2023: Veranlagungsstart für die Einkommensteuererklärung 2022
- 23.03.2023: Warnung vor betrügerischen SMS-Nachrichten
- 13.03.2023: Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
- 08.03.2023: Neue App MeinELSTER+ macht die Einkommensteuererklärung einfacher
- 14.02.2023: Merkblatt zur Steuerklassenwahl
- 14.02.2023: Warnung vor betrügerischen Anrufen und falschen Grundsteuer-Kontrolleuren!
- 01.02.2023: Grundsteuerfrist beendet − Kulanzzeit schließt sich an
- 27.01.2023: Aushilfen Gesucht
- 19.01.2023: Grundsteuer: Abgabefrist endet in anderthalb Wochen
- 14.10.2022: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023 elektronisch möglich
- 13.10.2022: Länder verlängern Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung
- 03.08.2022: Merkblatt § 116 AO für Gerichte und Behörden
- 06.07.2022: Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung