Finanzamt Stuttgart IV

Symbolbild Finanzamt

Informatives

Empfängerangabe bei Überweisungen
  • Information Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg

Empfängerüberprüfung bei Online-Überweisungen (Verification of Payee, VoP)

Spätestens ab dem 09. Oktober 2025 erfolgt auch bei Online-Überweisungen an das Finanzamt ein maschineller Abgleich zwischen Ihren Angaben zum Zahlungsempfänger und der Inhaberschaft des Zielkontos.

Steuerchatbot - Ihre Fragen zum Steurrecht
  • Information

Steuerchatbot

Unser virtueller Kollege beantwortet rund um die Uhr Ihre Fragen in Sachen Steuerrecht und Verfahrensgang. Ganz ohne Behördendeutsch. Probieren Sie ihn aus!

Zutritt nur mit Termin
  • Information

Anpassung der Zugangsregelungen in den Servicezentren der Finanzämter

Der Zutritt zu den Servicecentern ist ausschließlich nach Terminvereinbarung gestattet.

Kontakt

Das Finanzamt Stuttgart IV hat kein Service Center. Besucherinnen und Besucher können daher weiterhin nur im Einzelfall, mit telefonisch oder per E-Mail vereinbartem Termin das Haus betreten.

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Herzlich willkommen beim Finanzamt Stuttgart IV. Das Finanzamt Stuttgart IV beschäftigt sich ausschließlich mit der Erhebung von Steuern. D.h. wir kümmern uns um das Kassenwesen und die Vollstreckung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis.

Amtsleitung

: Erklärvideos / Schritt für Schritt Anleitungen