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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Singen

Name: Kristian Nikolaev und Ermina Yordanova Krastev
Letzte bekannte Anschrift: Rielasinger Str. 110, 78224 Singen

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Personen ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Den vorgenannten Personen sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 1853991331 EStB für 2020 vom 29.04.2024
  • 1853991331 EStB für 2021 vom 29.04.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von den betroffenen Personen oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Personen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Singen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Singen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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