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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Waldshut-Tiengen

Name: Hollgi`s GmbH
Letzte bekannte Anschrift: Hauptstr. 12a, 79807

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 20002/13771 KStB für 2019 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 gesond. Feststell. des verbleib. Verlustvortrags zur Köroerschaftsteuer für 31.12.2019 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 gesond. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen § 27 Abs. 2. KStG für 31.12.2019 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 GewStM für 2019 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 gesond. Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 2019 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 KStB für 2020 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 gesond. Feststell. des verbleib. Verlust zur Körperschaftsteuer für 2020 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 gesond. Feststellunv von Besteuerungsgrundlagen §27 Abs. 2 KStG für 31.12.2020 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 GewStM für 2020 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 Gesond. Feststellung des vortragsfäh. Gewerbeverlustes für 31.12.2020 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 KStB für 2021 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 gesond Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG für 31.12.2021 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 GrEStB für 2021 vom 24.06.2024
  • 20002/13771 UStB für 2021 vom 24.06.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Waldshut-Tiengen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Waldshut-Tiengen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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