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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Stuttgart Körperschaften

Name: Carolin Sauter
Letzte bekannte Anschrift: 2090 Sagebrush, Commerce Charter TWP 48390USA,

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 99053/24996 EStB für 2020 vom 12.03.2024
  • 99053/24996 EStB für 2021 vom 12.03.2024
  • 99053/24996 EStB für 2022 vom 12.03.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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