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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Offenburg

Name: Seniorenheim St. Stephanus GmbH z. Hd. Herrn Jacky Xavier Cyrill Kientz
Letzte bekannte Anschrift: 3b chemin de la Hardt, 67118 Geipolsheim Frankreich

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 14057/64253 KStB für 2021 vom 31.05.2024
  • 14057/64253 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2021 vom 31.05.2024
  • 14057/64253 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Kst für 31.12.2021 vom 31.05.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Offenburg eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Offenburg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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