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Ich bin aus privaten Gründen umgezogen. Kann ich die Umzugskosten steuerlich geltend machen?

Privat veranlasste Umzugskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG berücksichtigungsfähig. Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist, dass Sie die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers durch einen Bankbeleg nachweisen können.

Hinweis

Betrieblich/beruflich veranlasste Umzugskosten sind weiterhin als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig (ggf. begrenzt auf einen Höchstbetrag).

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