Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben für Sie „Service Center“ eingerichtet. Diese werden auch „Zentrale Informations- und Annahmestellen“, kurz „ZIA“, genannt. So können wir einen direkten Kontakt zu Ihnen herstellen und Ihnen den bestmöglichen Kundenservice gewährleisten.
Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem die Annahme der Steuererklärungen und der Lohnsteuerermäßigungsanträge, die Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte sowie die bedarfsgerechte Ausgabe von Vordrucken.
Die Öffnungszeiten des Service Centers Ihres Finanzamts finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts.
Telefonisch können Sie die Bediensteten der Service Center nicht erreichen, da nur auf diese Weise eine möglichst zügige und sachgerechte Abwicklung des Publikumsverkehrs möglich ist.
Sie können die Steuererklärung selbstverständlich auch per Post oder elektronisch über ELSTER an das Finanzamt senden.
Nutzen Sie darüber hinaus vor Ort bitte den Hausbriefkasten des jeweiligen Finanzamts, um Ihre Steuererklärung oder sonstige Schreiben abzugeben, da die Bearbeiterinnen bzw. Bearbeiter die Steuererklärungen weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit prüfen.
Zur Abgabe Ihrer Steuererklärung benötigen Sie keine Belege mehr. In den Finanzämtern hat die Belegvorhaltepflicht die
Belegvorlagepflicht abgelöst.
Die Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Service Center prüfen die Belege daher nicht mehr auf Richtigkeit bzw.
Vollständigkeit.
Eine Übersicht finden Sie in unseren FAQ.
In den Service Centern können wir Ihnen organisatorische und allgemeine Fragen zur Abgabe der Steuererklärung beantworten. Wir
können dabei nur unterstützend tätig werden.
Eine steuerliche Beratung dürfen wir nicht anbieten. Deshalb müssen wir Sie bitten bei steuerlichen Fragestellungen
Angehörige der steuerberatenden Berufe aufzusuchen.
Sie können in den Service Centern nur höchstpersönliche Fragen und Angelegenheiten erledigen. Das heißt, dass Sie dort für andere Personen nicht auftreten können, außer Sie legen eine entsprechende Vollmacht vor.
Bitte tragen Sie zwecks Identifikation beim Aufsuchen des „Service Centers“ stets einen amtlichen Lichtbildausweis und Ihre ID-Nr. bzw. Steuernummer (soweit vorhanden) bei sich.