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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt

Name: Lampros Pastouseus
Letzte bekannte Anschrift: Hochuferstr. 7, 68167 Mannheim

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 37310/38393 UStB und Verspätungszuschlag für 2020 vom 10.11.2023
  • 37310/38393 GewStM für 2020 vom 10.11.2023
  • 37310/38393 Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 2020 vom 10.11.2023
  • 37310/38393 EStB und Verspätungszuschlag für 2020 vom 10.11.2023

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Neckarstadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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