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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Stuttgart Körperschaften

Name: Radu und Ines Pop-Prefit-Iarca
Letzte bekannte Anschrift: Grossackerstrasse 2, 9000 St. Gallen

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Den vorgenannten Personen sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 9900500590160165 Grundsteuerwertbescheid für 01.01.2022 vom 18.04.2024
  • 9900500590160165 Grundsteuermessbescheid für 01.01.2025 vom 18.04.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von den betroffenen Personen oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Personen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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