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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Lörrach

Name: Andreas und Christina Gaus
Letzte bekannte Anschrift: Gundeldingerrain 5, 4053 Basel

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Den vorgenannten Personen ist ein Dokument mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 1105401026 EStB für 2019 vom 07.02.2024

Das vorbezeichnete Dokument wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Das Dokument kann von den betroffenen Personen oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Personen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lörrach eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lörrach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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