Navigation überspringen

Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Waldshut-Tiengen

Name: Shaker und Yasemin Sardar
Letzte bekannte Anschrift: Hauentalstr. 155, 8200 Schaffhausen/Schweiz

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Den vorgenannten Personen sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 20/003/9/002652/000/8 Grundsteuerwertbescheid für 2022 vom 09.04.2024
  • 20/003/9/002652/000/8 Grundsteuermessbescheid für 2025 vom 09.04.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von den betroffenen Personen oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Personen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Waldshut-Tiengen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Waldshut-Tiengen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.