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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Bietigheim-Bissingen

Name: Heiko Gröz
Letzte bekannte Anschrift: Gampelgasse 17, 3232Ons/CH

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 55098/02202 EStB für 2022 vom 05.06.2024
  • 55098/02202 EStB für 2023 vom 05.06.2024
  • 55098/02202 EStB für 2024 vom 31.05.2022

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Bietigheim-Bissingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Bietigheim-Bissingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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