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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt

Name: Jaroslaw Darusz Begger
Letzte bekannte Anschrift: Kopernika 32B, 83-200 Starogard Gdanski Polen, , , Polen,

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 3711626667 EStB für 2020 vom 12.12.2023
  • 3711626667 EStB für 2020 vom 19.04.2024
  • 3711626667 EStB für 2021 vom 19.04.2024
  • 3711626667 EStB für 2022 vom 19.04.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Neckarstadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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