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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Sigmaringen

Name: Jens Gerlacher
Letzte bekannte Anschrift: Fürstenbergstr. 1 , 88605 Sauldorf

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 8516030033 EStB für 2023 vom 28.11.2024
  • 8516030033 UStB für 2021 vom 28.11.2024
  • 8516030033 EStB für 2020 vom 28.11.2024
  • 8516030033 EStB für 2021 vom 28.11.2024
  • 8516030033 EStB für 2022 vom 28.11.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Sigmaringen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Sigmaringen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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