Navigation überspringen

Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Stuttgart III

Name: Ömer Top
Letzte bekannte Anschrift: Neuhauser Str. 4, 70599 Stuttgart

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 9738026809 EStB für 2022 vom 19.11.2024
  • 9738026809 EStB für 2021 vom 19.11.2024
  • 9738026809 EStB für 2020 vom 19.11.2024
  • 9738026809 GrStMessB für 2022 vom 19.11.2024
  • 9738026809 GrStMessB für 2021 vom 19.11.2024
  • 9738026809 GrStMessB für 2020 vom 19.11.2024
  • 9738026809 UStB für 2021 vom 19.11.2024
  • 9738026809 UStB für 2022 vom 19.11.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart III eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart III. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.