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Welche Änderungen haben sich seit dem 01.01.2005 durch das "Alterseinkünftegesetz" bei der Einkommen- und Lohnsteuer ergeben?

Kern des Alterseinkünftegesetzes ist die Harmonisierung der Besteuerung von Altersbezügen durch den generellen Übergang auf ein System der nachgelagerten Besteuerung. Hierzu ist im Endstadium vorgesehen, dass Altersbezüge grundsätzlich – wie schon bisher die Beamtenpensionen – in voller Höhe besteuert werden und die zum Aufbau der Altersversorgung geleisteten Beiträge von der Einkommensteuer freigestellt werden.

Neben diesen verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsänderungen wurden in folgenden Bereichen weitere Änderungen vorgenommen:

  • Neue Regelungen bei der betrieblichen Altersversorgung,
  • Vereinfachungen bei der kapitalgedeckten privaten Altersversorgung (Riester-Rente) und
  • Eingrenzung des Steuerprivilegs bei Kapitallebensversicherungen

Hinweis

Informationen über das Alterseinkünftegesetz finden Sie auch in den "Steuertipps für Senioren".  
 

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