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Aktuelle Meldungen

    • Pressemitteilung des Ministerium für Finanzen

    Anonymes Hinweisgeberportal freigeschaltet

    Die baden-württembergische Steuerverwaltung führt das bundesweit erste anonyme Hinweisgebersystem für Finanzämter ein. Das neue Hinweisgeberportal bietet Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und anonymen Kommunikationsweg, um Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze anzuzeigen.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Steuerliche Erleichterungen für Hilfen an Flutopfer

    Durch die Unwetter Mitte Juli dieses Jahres (insbesondere am 14. und 15.07.2021) sind in Teilen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere von Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen) beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
    • Pressemitteilung des Ministerium für Finanzen

    Rekordzahlen im Pandemiejahr 2020

    Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat mit rund 4,2 Millionen Einkommensteuererklärungen im Jahr 2020 einen neuen Rekord verbucht. Trotz erschwerter Arbeitsbedingungen durch die Corona-Pandemie konnte im vergangenen Jahr die durchschnittliche Bearbeitungsdauer um einen Tag verbessert werden. „Es ist herausragend, dass die über 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich mehr Aufgaben in kürzerer Zeit unter Pandemie-Bedingungen erledigt haben. Das zeigt die beeindruckende Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung im Land“, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen mit bis zu 10 Kilowatt (kW) von der Einkommensteuer künftig nicht mehr erfasst werden.

    Die Vereinfachungsregelung gilt für die Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Einkünfte aus solchen Anlagen müssen in Einkommensteuererklärungen nicht mehr angegeben werden.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

    Für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten die Vorschriften der Abgabenordnung (AO; insbesondere §§ 145 bis 147 AO in der Fassung vom 29.12.2016).
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Kurzarbeitergeld und Pflicht zur Einkommensteuererklärung

    Im letzten Jahr haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld erhalten. Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann zur Pflicht der Abgabe einer Einkommensteuererklärung führen.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Warnung vor betrügerischen Anrufen!

    Bürgerinnen und Bürger berichten derzeit von Anrufen, bei denen die Anruferin oder der Anrufer vorgibt, vom Finanzamt zu sein und in denen zur Zahlung von vermeintlichen Steuerrückständen aufgefordert wird.
    • Pressemitteilung Oberfinazdirektion Karlsruhe

    Verwaltungstechnische Umsetzung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags

    Ab Beginn des Jahres 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Einkommensteuerpflichtigen. Er wird nur noch erhoben, wenn die festzusetzende Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags den Betrag von 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung übersteigt. Oberhalb dieser Grenzen liegt eine „Milderungszone“, in der der Solidaritätszuschlag schrittweise an den vollen Satz von 5,5 % herangeführt wird. Mit der Milderungszone wird verhindert, dass bei Personen, deren Einkommen-steuerschuld z. B. nur um wenige Euro über der Freigrenze liegt, gleich der volle Solidaritätszuschlagsatz zur Anwendung kommt.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Fehlerhafte ELStAM-Meldungen der Finanzverwaltung bei Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderung

    Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung sind zum 01. Januar 2021 verdoppelt worden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für die im Lohnsteuerabzug bereits bisher ein Pauschbetrag berücksichtigt wurde, sollte diese Verdoppelung in der Datenbank der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt wird, datentechnisch hinterlegt werden. Dadurch sollte die Erhöhung des Pauschbetrages automatisch bei der monatlichen Gehaltsauszahlung ab 01. Januar 2021 berücksichtigt werden, indem weniger Lohnsteuer abgezogen wird.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion

    Meilenstein zur Nutzung von Bodenschätzungsdaten für Grundsteuerrecht erreicht

    Für landwirtschaftliche Betriebe knüpft das neue Landesgrundsteuergesetz die Höhe der Grundsteuer an die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens. Die dazu notwendigen Daten werden bereits seit vielen Jahrzehnten von Bodenschätzungsausschüssen erhoben, die paritätisch mit Sachverständigen der Finanzverwaltung und praktizierenden Landwirten besetzt sind.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ve-öffentlicht

    Das Bundesministerium der Finanzen hat ein BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden veröffentlicht. Das BMF-Schreiben erläutert Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung

    Zum 1. Januar 2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft. Dabei ist vorgesehen, die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung sowie erstmalig die Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 zu verdoppeln und auf zusätzliche Anspruchsvorausset-zungen zur Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung bei einem Grad der Behinderung von unter 50 zu verzichten.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Jetzt auf Mein ELSTER umsteigen – Elster Formular wird abgelöst

    Die bisher durch die Steuerverwaltung angebotene Steuersoftware „Elster Formular“ kann letztmalig für die Steuererklärung 2019 verwendet werden.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Warnung vor betrügerischen SMS!

    Betrugs-SMS "Steuerschulden" im Namen des BZSt
    • Eingangspost wird digitalisiert

    Finanzamt Ravensburg digitalisiert die Eingangspost

    Ab Montag, den 12. Oktober 2020 (Eingangspost ab Freitag, den 09. Oktober 2020), pilotiert das Finanzamt Ravensburg die Digitalisierung der in Papier eingehenden Schriftstücke.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Any questions? Et voilà!: Steuerchatbot kann nun auch Englisch und Französisch

    Bei Fragen rund um die Steuererklärung können Bürgerinnen und Bürger seit November 2018 den Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung nutzen. Rund um die Uhr beantwortet der virtuelle Assistent Fragen aus allen Bereichen des Steuerrechts.
    • Änderung der Bankverbindung

    Änderung der Bankverbindung des Finanzamts Ravensburg

    Zum 30.09.2020 löst das Finanzamt Ravensburg sein Girokonto bei der Kreissparkasse Ravensburg auf.
    • Pressemitteilung OFD Karlsruhe

    Zweites Corona-Steuerhilfegesetz - Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in den Jahren 2020 und 2021

    Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 wurde am 30. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Um dem höheren Betreuungsaufwand für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen Rechnung zu tragen, wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Steuerklasse II von derzeit 1.908 Euro für 2020 und 2021 auf 4.008 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Der Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind in Höhe von 240 Euro bleibt unverändert.
    • Information

    Hinweise zur Belegvorhaltepflicht und Empfehlungen zur Belegvorlage

    Bedingt durch den Wandel von der Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht bestehen derzeit noch Unsicherheiten im Umgang mit Belegen.
     
    Die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erfolgt weitgehend elektronisch und papierlos. Grundsätzlich sollten Sie daher im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung zunächst keine Belege einreichen und diese nur im Einzelfall auf Anforderung der Finanzämter vorlegen.
     
    Das folgende Merkblatt dient der Hilfestellung im Umgang mit Belegen. Aufgeführt sind Sachverhalte, in welchen eine Beleganforderung durch das Finanzamt wahrscheinlich erfolgen könnte und daher ausnahmsweise eine Einreichung mit der Steuererklärung verfahrensoptimierend sein kann.
    • Information

    Informationsschreiben Datenschutz  

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung.
 

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