Die Kosten für die Gartenpflege gehören zu den als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigungsfähigen Kosten. Sie können dafür eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen bekommen, höchstens aber 4.000 €. Die Aufwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn Sie eine Rechnung des Dienstleisters erhalten haben und die Bezahlung unbar, z.B. durch Überweisung, erfolgt ist.