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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Übersicht der aktuellen öffentlichen Zustellungen
Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Zuständiges Finanzamt
Monika Grünebaum
5515751856
EStB für 2020 vom 28.02.2024
Finanzamt Bietigheim-Bissingen
Monika Grünebaum
5515751856
EStB für 2021 vom 28.02.2024
Finanzamt Bietigheim-Bissingen
Monika Grünebaum
5515751856
EStB für 2022 vom 28.02.2024
Finanzamt Bietigheim-Bissingen
Monika Grünebaum
5515751856
GewStM für 2020 vom 28.02.2024
Finanzamt Bietigheim-Bissingen
Monika Grünebaum
5515751856
GewStM für 2021 vom 28.02.2024
Finanzamt Bietigheim-Bissingen
Monika Grünebaum
5515751856
GewStM für 2022 vom 28.02.2024
Finanzamt Bietigheim-Bissingen

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