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Stellenausschreibung

Beim Finanzamt Tuttlingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31.12.2024 eine Stelle als Dienstaushilfe (w/m/d ) zu besetzen

 Befristete Dienstaushilfe (m/w/d) für Unterstützung von Arbeiten bei der Grundsteuerreform bis 31.12.2024 gesucht. Regelmäßige Arbeitszeit: 39,5 Stunden / Woche.

Die auszuübenden Tätigkeiten stehen in Zusammenhang mit der anstehenden Grundsteuerreform und beinhalten unter anderem:

  • Übernahme administrativer Aufgaben (z.B. Erfassen von Einsprüchen, Bearbeitung von elektronischen und papiernen Posteingängen)
  • Unterstützende, nichtsteuerliche Tätigkeiten bei der Bearbeitung der Grundsteuerwerterklärungen 

Voraussetzungen:

  • Konzentrierte Arbeitsweise, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit 
  • Organisationsfähigkeit und Fähigkeit zur selbstständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
  • Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Themen
  • Bereitschaft zur Teamarbeit und sicherer Umgang mit dem PC

Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt je nach Tätigkeitszuschnitt für die Erledigung von Aufgaben, die den tariflichen Merkmalen der Entgeltgruppen 4 oder 5 TV-L entsprechen. 

Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Befähigung und entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert, außerdem wird darauf hingewiesen, dass Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind.

Eine elektronische Bewerbung mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 31.03.2023 erbeten an: poststelle-21@finanzamt.bwl.de. Aus Sicherheitsgründen werden ausschließlich E-Mail-Anhänge im PDF-Format akzeptiert und berücksichtigt. Sonstige Datei-Formate, wie z. B. WORD oder ZIP werden ungeöffnet gelöscht. Fragen rund um die Stelle erteilt Herr Hans-Peter Gehrke,  07461/98265.

Hinweis zum Datenschutz:
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 36 Landesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 6 TV-L zu Zwecken des Bewerberverfahrens verwendet.

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