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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Singen

Name: Ursula Knapp-Leutenegger
Letzte bekannte Anschrift: Junkerstraße 56, 78266 Büsingen

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 18/047/0312/004/001/4 Grundsteuerwertbescheid für 01.01.2022 vom 18.03.2024
  • 18/047/0312/004/001/4 Grundsteuermessbescheid für 01.01.2025 vom 18.03.2024
  • 18/047/0312/004/001/4 Grundsteuerwertbescheid für 01.01.2023 vom 18.03.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Singen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Singen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

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