Navigation überspringen

Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Konstanz

Name: David und Tares Golan Izraeli Israelski
Letzte bekannte Anschrift: 12 Bar Yehala, 42344/4 Netanya

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Den vorgenannten Personen ist ein Dokument mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 09536/20920 EStB für 2021 vom 18.04.2024

Das vorbezeichnete Dokument wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Das Dokument kann von den betroffenen Personen oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Personen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Konstanz eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Konstanz. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.