Navigation überspringen

Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Ehingen

Name: Dariusz Lemanski und Elzbieta Pieczkowski-Lemanski
Letzte bekannte Anschrift: Schützenstraße 13, 9320 Arbon -CH-

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Den vorgenannten Personen ist ein Dokument mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 58/001/0026/015/010/6 Grundsteuerwertbescheid für 01.01.2022 vom 11.04.2024

Das vorbezeichnete Dokument wird deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Das Dokument kann von den betroffenen Personen oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Personen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Ehingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ehingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.